Detektive lassen sich in zwei unterschiedliche Gruppen aufteilen - der Privatdetektiv und der Wirtschaftsdetektiv. Die allgemeine Aufgabe eines Detektivs besteht darin, dass er Beweise und Informationen sammelt, die er dann eventuell so aufbereitet, dass sie auch vor Gericht verwertet werden können. Weitere Aufgaben sind der Personenschutz, wenn eine Person bedroht oder erpresst wird, und die Erstellung einer Sicherheitsanalyse. Dies sind jedoch nur ein Teil der Aufgaben, die ein Privatdetektiv hat.
Da der Aufgabenbereich von einem Detektiv sehr umfangreich ist, spezialisieren sich diese meistens auf einen bestimmten Zweig. Hierbei muss man wieder zuerst zwischen einem Privatdetektiv und einem Wirtschaftsdetektiv unterscheiden. Ein Privatdetektiv wird häufig in Angelegenheiten in Bezug auf die Familie beauftragt. Mögliche Angelegenheiten sind zum Beispiel Erbschaft, Sorgerecht und so weiter. Ein Wirtschaftsdetektiv hingegen wird von Firmen beauftragt und holt Beweise in den Bereichen Personal, Schuldner-Überprüfung, Wettbewerb und so weiter ein. Es ist jedoch falsch, anzunehmen, dass ein Privatdetektiv nur von Privatpersonen beauftragt wird. Diese werden auch von Firmen engagiert. Wirtschaftsdetektive heißen nicht so, weil sie von einer Firma beauftragt werden, sondern weil sie sich auf die Wirtschaft - zum Beispiel Wettbewerb - spezialisiert haben.
Im Gegensatz zu einem Wirtschaftsdetektiv hat ein Privatdetektiv die vorwiegende Aufgabe, Beweise einzuholen, Informationen zu sammeln und eventuelle Zeugen zu befragen. Diese Beweise und Informationen muss ein Privatdetektiv dann dokumentieren und eventuell so aufbereiten, dass diese vor Gericht dann verwertbar sind. Ein Privatdetektiv kann entweder auf selbstständiger Basis seine Leistungen anbieten, oder man kann ihn direkt bei einer Detektei buchen, bei der er angestellt ist. Beauftragt man einen Privatdetektiv mit einer bestimmten Sache, so kommt zwischen dem Detektiv und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag zustande.
